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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemein

Diese allgemeinen Geschäftbedingungen stellen die ausschließliche Grundlage für sämtliche zwischen der Wie schmeckt meine Stadt GbR (fortan Stadtführer genannt), Florianstr. 10A, 92353 Postbauer-Heng und deren Kunden/Gästen abgeschlossener Verträge bezüglich kulinarischer Stadtführungen dar.

§ 2 Vertragsschluss

Mit der Anmeldung, die mündlich, schriftlich, per E-Mail oder über die Webseite „www.wieschmeckt-meine-stadt.de erfolgen kann, bietet der Kunde/Gast bzw. der Auftraggeber dem Stadtführer den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages auf Grundlage der Leistungsbeschreibung auf der vorgenannten Webseite für die jeweilige Führung verbindlich an. Die Anmeldung muss spätestens drei Tage vor der geplanten Buchung erfolgen. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Stadtführer die Annahme des Vertragsangebotes schriftlich bestätigt hat. Der Gast hat bis zur ausdrücklichen Annahme des Angebotes keinen Anspruch auf eine Teilnahme an einer Stadtführung. Der Kunde kann sich als Einzelperson für eine Regelführung (Einzelticket) zu einem festen Termin anmelden oder es erfolgt eine Gruppenanmeldung für einen festen Termin.

§ 3 Durchführung der Stadtführungen

Die maximale Teilnehmerzahl einer Führung beträgt 12 Personen. Bei größeren Gruppen ist eine individuelle Anfrage vorzunehmen, welche zu einem individuellen Angebot seitens des Stadtführers führt. Die Führung dauert durchschnittlich 3 Stunden. Der Kunde hat den Stadtführer bis spätestens drei Tage vor der geplanten Führung darüber zu unterrichten, ob Teilnehmer an einer Lebensmittelallergie oder Lebensmittelunverträglichkeit leiden, damit die Restaurants informiert werden können. Der Stadtführer behält sich vor, die geplante Route zu ändern oder andere Restaurant als angekündigt aufzusuchen. Der Kunde hat in diesem Fall keine Ansprüche auf Entschädigung, Minderung oder Rücktritt.

§ 4 Verspätung

  1. Verspätet sich der Kunde, ist er verpflichtet, dieses telefonisch dem Stadtführer mitzuteilen. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht im Falle der Verspätung nicht.
    Regelführung (Einzelticket): Ein Kunde, der sich für eine Regelführung angemeldet hat, hat bei Verspätung keinen Anspruch auf eine Rückerstattung, wenn die Verspätung im Verantwortungsbereich des Kunden zu suchen ist und aus diesem Grunde der Kunde die Führung nicht vollständig besuchen kann.
    Gruppenführung: Sollte sich die Anzahl der Gruppenmitglieder verkleinern, ist dies spätestens 10 Tage vor dem Termin dem Stadtführer mitzuteilen. Ein Anspruch auf Erstattung eines Anteils an dem vereinbarten Preis besteht nicht. Der Stadtführer kann in diesen Fällen aber eine individuelle Vereinbarung mit dem Kunden schließen.
  2. Der Stadtführer kann bei Einwirkung höherer Gewalt und bei plötzlicher Erkrankung vom Vertrag zurücktreten, wenn es ihm nicht möglich ist, einen Ersatz als Stadtführer zu organisieren. Bereits geleistete Entgelte kann der Kunde zurückverlangen.

§ 5 Rücktritt

Regelführung (Einzelticket): Ein Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen. Der Stadtführer kann im Falle eines solchen Rücktrittes einen Ausweichtermin anbieten oder einen Gutschein ausstellen. Einen direkten Anspruch hat der Kunde hierauf aber nicht. Der Kunde ist nicht verpflichtet den Ausweichtermin wahrzunehmen. Ansprüche auf Entschädigung, Erstattung oder Minderung hat der Kunde nicht.

Gruppenführung: Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Führung zurücktreten. Der Rücktritt muss dabei die gesamte Gruppe umfassen. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist zur Wirksamkeit vom Stadtführer schriftlich zu bestätigen. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Termin nicht wahr ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, kann vom Stadtführer eine angemessene Entschädigung verlangt werden. Der Stadtführer kann den Schaden konkret berechnen oder nach seiner Wahl einen pauschalierten Ersatzanspruch geltend machen. Der pauschalierte Ersatzanspruch bestimmt sich wie folgt:

  • Bis 30 Tage vor der Führung: kostenlos
  • bis 20 Tage vor der Führung: 25 % des vereinbarten Preises
  • bis 10 Tage vor der Führung: 50 % des vereinbarten Preises
  • bis 5 Tage vor der Führung: 75 % des vereinbarten Preises
  • Danach ist der vollständige Preis (100%) als Entschädigung zu zahlen.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise sind der Webseite zu entnehmen.

Regelführung (Einzelticket): Der Preis für das Ticket ist bei Kauf des Tickets ohne jeden Abzug fällig. Der Kunde kann zwischen den auf der Webseite angegbotenen Zahlungsmodalitäten wählen.

Gruppenführung: Die Bezahlung der Leistung erfolgt nach Buchung per Rechnung ohne jeden Abzug an den Stadtführer. Der Kaufpreis ist sofort fällig. Der Preis der Führung beinhaltet alle in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungen, insbesondere auch die Leistungen in den besuchten Restaurants. Alle Speisen und Getränke, die nicht im Angebot enthalten sind, muss der Kunde selbst zahlen und wird ihm direkt von dem Restaurant in Rechnung gestellt.

§ 7 Schadenersatz/Haftung

  1. Der Stadtführer haftet nur für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch den Stadtführer selbst oder durch seinen Erfüllungsgehilfen beruhen. Hiervon ausgenommen sind die unter Absatz 2 beschriebenen Vertragsverletzungen. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Stadtführers oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, es sei denn sie unterfallen dem Absatz 2. In den übrigen Fällen, solange sie nicht unter Absatz 2 fallen, bezieht sich die Haftung des Gästeführers ausschließlich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist begrenzt auf die Höhe des Führungshonorars. Für Schäden, die der Kunde verursacht, ist dieser selbst verantwortlich.
  2. Der Stadtführer übernimmt keinerlei Haftung für den Verzehr von Speisen innerhalb der besuchten Restaurants oder von solchen Speisen, die seitens der besuchten Restaurants gereicht werden. Hiervon ist insbesondere eine Haftung für Verletzungen aufgrund einer Allergie, Lebensmittelunverträglichkeit oder aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Zubereitung der angebotenen Speisen (Lebensmittelvergiftung) ausgeschlossen. Der Kunde hat entsprechende Ansprüche bei den einzelnen Restaurantbesitzern geltend zu machen. Der Stadtführer verpflichtet sich insoweit, die Adressen und Kontaktdaten herauszugeben.
  3. Jeder Teilnehmer ist selbst verantwortlich für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und muß sein 
Verhalten danach ausrichten, weder sich selbst noch Dritte, noch deren Eigentum zu schädigen. Sollte der Teilnehmer dennoch sich selbst oder Dritte bzw. deren Eigentum schädigen, so wird er den sich hieraus ergebenden Schaden grundsätzlich selbst tragen. Eine Haftung der Wie schmeckt meine Stadt GbR insbesondere für Körperschäden (Verletzung und Tod) ist im Rahmen der gesetzlich zulässigen Beschränkungen ausgeschlossen.

§ 8 Bildrechte

Die teilnehmenden Gäste erklären sich mit ihrer Teilnahme an der Stadtführung damit einverstanden, dass jegliche Ton-, Video- und Bildaufzeichnungen von der Führung selbst zu unterlassen sind.

§ 9 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Nürnberg. Es ist deutsches Recht anzuwenden.

§ 10 Datenschutz

Dem Kunden ist bekannt und er ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die seinerseits freiwillig mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes verwendet werden. Der Kunde ist ausdrücklich damit einverstanden, dass seine Daten gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies für die Durchführung der Dienstleistung notwendig ist.

§ 11 Schlussbestimmung

Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die wirtschafltich und rechtlich dem am Nächsten kommt, was die Parteien mit der ursprünglichen Regelung beabsichtigt haben. Dies gilt auch für etwaige Vertragslücken.